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· Qualitätsmanagement

Unterweisungen ‒ mehr als nur eine lästige Pflicht im Qualitätsmanagement

Bild: ©DavidPrado - stock.adobe.com

von Ute Thelen, Fachwirtin für Zahnärztliches Praxismanagement und Betriebswirtin im Gesundheitswesen, Sassenberg

| Jede Zahnarztpraxis ist verpflichtet, ihre Mitarbeiter in den verschiedensten Arbeitsbereichen zu unterweisen. Verantwortlich dafür sind die Praxisinhaber. Sie können die Unterweisungen aber auch an entsprechend qualifizierte Mitarbeiter oder externe Berater, Trainer o. Ä. delegieren. Jedoch werden in vielen Praxen die Unterweisungen eher als lästige Pflicht angesehen. Zu Unrecht, denn sie sie können den Mitarbeitern ein gesundes und sicherheitsbewusstes Arbeiten vermitteln. Es folgen einige Hintergrundinformationen und Empfehlungen. |

Wer muss unterwiesen werden?

Alle Mitarbeiter der Praxis, die durch ihren Arbeitsvertrag an die Praxis gebunden und durch den Arbeitgeber bei der Unfallversicherung gemeldet sind, sind zu unterweisen.

Zu welchen Inhalten ist zu unterweisen?

Der Gesetzgeber gibt die grundsätzlichen Themen für die Pflichtunterweisungen vor: