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01.09.2006 | Qualitätsmanagement, Teil 2

Die Leitungsaufgaben im Rahmen des Qualitätsmanagements

Im ersten Teil („Praxisteam professionell“ Nr. 8/2006, S. 6 ff.) haben wir Ihnen die Grundzüge der DIN EN ISO 9001:2000 vorgestellt. In diesem Beitrag befassen wir uns nun mit dem Kapitel 5, den Leitungsaufgaben. Hier werden die konkreten Leitungsaufgaben im Rahmen des Qualitätsmanagements (QM) beschrieben, denn die Einführung und systematische Fortführung eines QM-Systems ist eine Führungsaufgabe. Dargelegt wird in diesem Abschnitt die Verpflichtung der Praxisleitung, die folgenden Maßnahmen sicherzustellen: Kundenorientierung, Qualitätspolitik, Planung, Festlegung von Verantwortlichkeiten und interne Kommunikation.  

 

Zu den konkreten Aufgaben des Praxisinhabers im Rahmen des QM gehört, dass in der Praxis das QM eingeführt, gelebt und kommuniziert wird. Dabei nimmt der Zahnarzt eine aktive Rolle ein und vermittelt den Mitarbeiterinnen, was es für die Praxis auch in Hinblick auf die künftige Entwicklung des Gesundheitswesens bedeutet, sich intensiv um die Patienten sowie deren gegenwärtige und künftige Anforderungen an eine moderne Praxis zu bemühen.  

 

Dazu gehört auch, dass er zur Entwicklung des QM, zur Pflege und Weiterentwicklung die notwendigen Mittel bereitstellt. Zu den „notwendigen Mitteln“ gehört zunächst einmal die Zeit. Die Mitarbeiterin, die als Qualitätsmanagement-Beauftragte (QMB) hauptverantwortlich ist, benötigt mindestens zwei bis drei Stunden pro Woche, in denen sie von anderen Aufgaben freigestellt ist und sich um die Weiterentwicklung des QM kümmert. Gerade in der Einführungsphase ist die kontinuierliche Arbeit am System nötig. Zeit wird außerdem benötigt, um regelmäßige Teamgespräche durchzuführen.