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07.04.2011 | Prophylaxe

Einbringung eines Periochip delegierbar?

Ein Periochip darf nicht von einer ZMP eingebracht werden, da es sich dabei nicht um eine delegierbare Leistung handelt. Gemäß dem Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) dürfen zahnärztliche Leistungen nur dann nach GOZ oder Bema berechnet werden, wenn sie vom Zahnarzt selbst erbracht oder zulässigerweise an eine Mitarbeiterin „delegiert“ wurden.  

Delegierbare Leistungen nach § 1 Abs. 5 ZHG

Aus § 1 Abs. 5 ZHG ergibt sich, dass approbierte Zahnärzte insbesondere folgende Tätigkeiten an dafür qualifiziertes Prophylaxe-Personal mit abgeschlossener Ausbildung delegieren können:  

 

  • Herstellung von Röntgenaufnahmen
  • Entfernung von weichen und harten sowie klinisch erreichbaren subgingivalen Belägen
  • Füllungspolituren
  • Legen und Entfernen provisorischer Verschlüsse, Herstellung provisorischer Kronen und Brücken, Herstellung von Situationsabdrücken
  • Trockenlegen des Arbeitsfeldes relativ und absolut
  • Erklärung der Ursache von Karies und Parodontopathien
  • Hinweise zu zahngesunder Ernährung und zu häuslichen Fluoridierungsmaßnahmen
  • Motivation zu zweckmäßiger Mundhygiene
  • Demonstration und praktische Übungen zur Mundhygiene
  • Remotivation
  • Einfärben der Zähne,
  • Erstellen von Plaque-Indizes sowie von Blutungs-Indizes
  • Kariesrisikobestimmung
  • lokale Fluoridierung zum Beispiel mit Lack oder Gel
  • Versiegelung von kariesfreien Fissuren

 

Insbesondere bei prophylaktischen Leistungen ist es daher möglich, diese in zweiter Sitzung neben einer anderen zahnärztlichen Leistung zu erbringen, wenn die prophylaktische Leistung in vollem Umfang delegiert wurde.  

Delegierbare Kfo-Leistungen

Weiterhin sind in § 1 Abs. 6 ZHG die folgenden in der Kieferorthopädie anfallenden Tätigkeiten verankert, die delegiert werden können: Ausgliedern von Bögen, Eingliedern von Bögen im ausgeformten Zahnbogen, Auswahl und Anprobe von Bögen an Patienten sowie das Entfernen von Kunststoffresten und Zahnpolitur - auch mit rotierenden Instrumenten - nach Bracketentfernung durch den Zahnarzt.