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03.11.2008 | Praxissicherheit

Einbruch und Diebstahl in der Zahnarzt-
praxis: So schützen Sie sich!

Auch Zahnarztpraxen sind immer wieder Ziel von Dieben und Einbrechern. In erster Linie haben diese ungebetenen Besucher es auf Zahngold, Rezeptblöcke und hochwertige medizinische Geräte abgesehen. Seit der Einführung der Praxisgebühr vermuten Einbrecher auch – nicht zu Unrecht – höhere Bargeldbeträge in der Praxis.  

Wie schützen Sie sich vor Einbruch?

Neben einer Alarmanlage ist der aufmerksame Nachbar ein wichtiger Schutz vor Einbrechern. Deshalb rät auch die Kriminalpolizei, einen guten Kontakt zu den Praxisnachbarn bzw. Hausbewohnern zu pflegen, denn in einer aufmerksamen Nachbarschaft haben Einbrecher kaum eine Chance. Beim Verlassen der Praxis sollte durch einen standardisierten Rundgang geprüft werden: Sind alle Fenster geschlossen? Sind alle Rollläden heruntergelassen? Sind zusätzliche Ausgänge der Praxis abgeschlossen? Ist die Alarmanlage eingeschaltet?  

 

Hinweise zur optimalen Sicherung Ihrer Praxisräume erhalten Sie unter www.einbruchschutz.polizei-beratung.de/.  

 

Um niemanden in die Versuchung zu führen, sollten Sie die Geldbearbeitung (zählen, bündeln und die Barkassenabrechnung) stets hinter geschlossenen Türen erledigen. Am Abend sollte dann der Barbestand der Tageskasse regelmäßig auf das Bankkonto eingezahlt werden. Ist dies nicht möglich, kann das Geld in einem geprüften Wertschutzschrank gelagert werden.