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06.06.2011 | Praxisorganisation

Womit muss die Praxis rechnen, wenn sie gegen die Berufsordnung verstößt?

Frage: „In dem Beitrag „Berufsordnung: So bieten Sie Ihrem Chef wertvolle Unterstützung im Praxisalltag“ in der Dezember-Ausgabe 2010 klingt an, dass man dem Chef viel Ärger und Kosten ersparen könnte, wenn man als Mitarbeiterin auf die Einhaltung der Berufsordnung achtet. Sind die Folgen wirklich so schwerwiegend? Wir haben auch schon mal an dem einen oder anderen Punkt, den der Beitrag beschreibt, nicht ganz korrekt gehandelt. Bislang haben wir aber noch nie irgendwelche Konsequenzen gespürt.“  

 

Antwort: Wenn Sie bis heute noch keine Konsequenzen gespürt haben, dann hat sich vielleicht der Patient, den Sie beispielsweise mit Schmerzen vertröstet haben, nicht bei der zuständigen Kammer über Sie beschwert. Beschwerden der Patienten gehen bei den Kammern hauptsächlich bei Notdienstverstößen und Streitigkeiten zwischen Behandler und Patient während des Notdiensts ein.  

 

Nach Klärung des Sachverhalts, zu dem beide Parteien Stellung beziehen müssen, entscheidet der Vorstand der Kammer nach den Vorgaben der Heilberufsgesetze über die Maßnahmen gegen den Inhaber der Praxis. Von keiner Maßnahme, der Androhung einer Rüge bis hin zu einer Rüge mit Geldstrafe wird entsprechend der Schwere des Verstoßes entschieden. Manche Verfahren enden auch vor dem Berufsgericht - bis hin zum Approbationsentzug. Bei mehrfach unkorrekter Abrechnung endet ein Verfahren mit einem Zulassungsentzug der zuständigen KZV.