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30.06.2008 | Praxisorganisation

Wie kann sich der Zahnarzt durch das Delegieren von Leistungen entlasten?

In einer gut laufenden Praxis hat der Zahnarzt eine Vielzahl von Aufgaben und Terminen zu bewältigen. Dadurch können sehr schnell Zeitdruck oder Stresssituationen entstehen. Um es gar nicht erst soweit kommen zu lassen, empfiehlt es sich, verschiedene Arbeiten an die Mitarbeiter zu übertragen. Mit den Möglichkeiten und Vorteilen befasst sich dieser Beitrag.  

Verantwortungsbereich Schritt für Schritt ausbauen

Tätigkeiten, die von einer ZMA, ZMF oder einer Auszubildenden erledigt werden können, entlasten den Zahnarzt und er kann sich auf die Behandlung seiner Patienten konzentrieren. Natürlich darf die entsprechende Aufgabe nur an eine dafür ausgebildete Mitarbeiterin delegiert werden. Hierfür ist es ratsam, die Stärken und Potentiale der betreffenden Person zu kennen. Es macht keinen Sinn, wenn sie überfordert ist. Deshalb sollte mit einem kleineren Tätigkeitsbereich, der keine zu große Eigenverantwortung erfordert, begonnen und das Aufgabengebiet schrittweise erweitert werden.  

In welchen Bereichen kann bzw. darf delegiert werden?

Bei prothetischen Behandlungen oder in der Prophylaxe gibt es viele Leistungen, die der Zahnarzt nicht selbst erbringen muss. Im Gegenteil: Wenn er hier richtig delegiert, kann er viel Zeit und Kosten sparen! Bei Zahnersatz übernimmt die Angestellte die Herstellung der Vorabdrücke und der Provisorien. Mit dieser Arbeit ist sie – je nach Ausmaß der Präparation – 30 bis 45 Minuten beschäftigt. In dieser Zeit kann der Zahnarzt bei einem anderen Patienten eine eingehende Untersuchung oder eine Füllungstherapie durchführen.  

 

Prophylaxe-Leistungen (PZR, Air-Flow etc.) sollten in jedem Fall delegiert werden – nur dann sind sie wirklich gewinnbringend! Während die Mitarbeiterin beispielsweise in Sprechzimmer 1 Zahnfissuren versiegelt, kann der Chef in Sprechzimmer 2 weiterarbeiten.