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01.05.2006 | Hygiene in der Zahnarztpraxis

Modellversuche zu Praxisbegehungen in Westfalen-Lippe und Hessen vereinbart

Die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe und das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium haben jetzt einen Modellversuch zur Medizinprodukte-Überwachung vereinbart. Während der einjährigen Laufzeit werden die Überprüfungen durch Sachverständige der Zahnärztekammer erfolgen. In Hessen sollen nach einer Rahmenempfehlung des dortigen Sozialministeriums mit der Zahnärztekammer Hessen Begehungen der Praxen durch Kammer-Mitarbeiter erfolgen. Bei Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben werden die Praxen zunächst beraten. Die zuständige Aufsicht wird nur eingeschaltet, wenn nach angemessener Frist die Mängel nicht abgestellt sind.  

Quelle: Ausgabe 05 / 2006 | Seite 2 | ID 91666