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01.09.2006 | Hygiene in der Zahnarztpraxis

Die geänderten Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts: Fragen und Antworten

Am 1. April 2006 sind die neuen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts („Hygiene in der Zahnarztpraxis“) in Kraft getreten (siehe dazu auch „Praxisteam professionell“ Nr. 3/2006, Seiten 1 ff.) und haben eine kontroverse Diskussion ausgelöst. Vor allem die Praxisbegehungen seitens der Bezirksregierungen und zum Teil auch der Gesundheitsämter stoßen auf breite Ablehnung der Praxen. Während Gesundheitsämter im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes vorwiegend anlassbezogen prüfen müssen, sind die Landesbehörden im Rahmen des Medizinprodukte-Gesetzes (MPG) durchaus berechtigt, präventiv Arzt- oder Zahnarztpraxen auf die Einhaltung der Vorschriften des MPG und insbesondere der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) zu überprüfen.  

 

„Praxisteam professionell“ unterstützt Sie in dieser und den nächsten Ausgaben mit Hilfsmitteln rund um das wichtige Thema Hygiene und beantwortet Fragen wie: Welche Unterlagen sollten Sie für eine eventuelle Begehung bereithalten? Wie sieht eine sinnvolle Einteilung in Risikoklassen aus? Wie schützt sich das Praxisteam selbst vor Infektionen? Und wenn Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden: Schreiben Sie uns (Anschrift siehe Impressum).  

 

Wir geben Ihnen zunächst Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Hygiene:  

 

1. Welche Sterilisatoren dürfen benutzt werden?