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· Fachbeitrag · Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)

Digitale Abformung in der gesetzlichen Kieferorthopädie

| FRAGE: „Ist die digitale Abformung jetzt auch neben KFO-Leistungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung berechenbar?“ |

 

Antwort: Bereits zum 01.07.2023 ist ein G-BA-Beschluss in Kraft getreten, der die sog. Mehr- bzw. Zusatzleistungen im Zusammenhang mit KFO-Versorgungen in der GKV definiert. Ein neues Mehrkostenformular ist seit dem 01.07.2023 zwingend anzuwenden (online unter iww.de/s8062 ).

Quelle: Seite 1 | ID 50070211