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· Qualitätsmanagement

Vernachlässigen Sie nicht die „Stiefkinder“ der QM-Richtlinie des G-BA!

Bild: ©Gerd Altmann - pixabay.com

von Ute Thelen, Fachwirtin für Zahnärztliches Praxismanagement und Betriebswirtin im Gesundheitswesen, Sassenberg

| Die Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) enthält als für Zahnarztpraxen verpflichtend anzuwendende Instrumente das Risiko-, das Beschwerde- und das Fehlermanagement. Bei weiteren QM-Instrumenten wie „Arzneimitteltherapiesicherheit“ oder „Schmerzmanagement“ ist die QM-RL weniger fordernd. Gleichwohl sind auch diese in den Zahnarztpraxen häufig stiefmütterlich behandelten Bereiche zu beachten. Dieser Beitrag gibt Ihnen Umsetzungshilfen zu einigen in der QM-RL genannten QM-Instrumenten. |

Arzneimitteltherapiesicherheit

Der Text der QM-RL zur Arzneimitteltherapiesicherheit lautet: „Arzneimitteltherapiesicherheit ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur Gewährleistung eines optimalen Medikationsprozesses mit dem Ziel, Medikationsfehler und damit vermeidbare Risiken für die Patientin und den Patienten bei der Arzneimitteltherapie zu verringern. Die Einrichtung soll bei der Verordnung und Verabreichung von Arzneimitteln

  • vermeidbare Risiken, die im Rahmen der Arzneimitteltherapie entstehen, durch geeignete Maßnahmen identifizieren,