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· Fachbeitrag · Privatliquidation

So rechnen Sie die PZR nach der GOZ 2012 korrekt ab

| Seit Jahresbeginn steht den Zahnarztpraxen neben einigen anderen neuen GOZ-Ziffern im Bereich der Prophylaxe die Nr. 1040 für die professionelle Zahnreinigung (PZR) zur Verfügung - mit folgender Leistungsbeschreibung: „Professionelle Zahnreinigung, je Zahn oder Implantat oder Brückenglied“. Da zu dieser neuen Nr. 1040 immer wieder Fragen auftreten, stellt Ihnen „Praxisteam professionell“ die Leistung vor und beantwortet die wichtigsten Fragen rund um ihre Abrechnung. |

Leistungsumfang der GOZ-Nr. 1040

Die Nr. 1040 umfasst das Entfernen der supragingivalen/gingivalen Beläge auf Zahn- und Wurzeloberflächen einschließlich Reinigung der Zahnzwischenräume, das Entfernen des Biofilms, die Oberflächenpolitur sowie geeignete Fluoridierungsmaßnahmen. Mit 28 Punkten ergeben sich im einfachen Satz beim aktuellen Punktwert 1,57 Euro je Zahn, je Implantat, je Krone oder Brückenglied. Laut § 5 Abs. 2 GOZ 2012 sind innerhalb des Gebührenrahmens die Gebühren unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwands der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei der Ausführung nach billigem Ermessen zu bestimmen.

 

Mögliche Gründe für eine Faktorerhöhung könnten sein: schwer zugängliche Bereiche; besondere anatomische Zahnstellung; Zahnstellungsanomalien; Wechselgebiss; festsitzender Zahnersatz; besonderes Verfahren bei Implantaten zur Vermeidung einer Oberflächenbeschädigung des Implantatkörpers; sehr stark haftende Beläge; hartnäckige Verfärbungen; hohe Plaqueformationsrate; interdentales Stripping/Slicen mesial und distal; Spülung zur Absenkung der Keimbelastung; Anwendung eines Pulverstrahlgeräts; eingeschränkte Mundöffnung; motorische Instabilität; notorische Unruhe; schwierige Fluoridierung durch starken Speichelfluss; Redefluss - Redezwang - viele Behandlungspausen; aufwendige Fluoridierungsmaßnahmen bei sehr engen Interdentalräumen; vermehrte Salviation; starker Wangendruck; Überängstlichkeit des Patienten; Würgereiz.