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· Fachbeitrag · Neuerungen durch die GOZ erfolgreich bewältigen

Professionelle Zahnreinigung (GOZ-Nr. 1040): Geänderte Abrechnung und Verwaltungsabläufe

| Da es in der GOZ bislang keine Gebühr für die Professionelle Zahnreinigung (PZR) gab, wurde diese - je nach Ansicht des Praxisinhabers - auf unterschiedlichen Wegen abgerechnet. Mit der Einführung der GOZ-Nr. 1040 für die PZR gilt es nun, diese Abrechnungswege zu überdenken und neu auszurichten. Ganz nebenbei verändert die geänderte Abrechnung auch die zugehörigen Verwaltungsabläufe. Wie können diese auch weiterhin effizient in den Praxisalltag eingebettet werden? Zwei Praxisfälle veranschaulichen mögliche Lösungen. |

Hintergrund der neuen GOZ-Nr. 1040

Die Leistung umfasst das Entfernen der supragingivalen/gingivalen Beläge auf Zahn- und Wurzeloberflächen einschließlich der Reinigung der Zahnzwischenräume, des Entfernens von Biofilm, der Oberflächenpolitur und geeigneter Fluoridierungsmaßnahmen - je Zahn, Implantat oder Brückenglied.

 

Am selben Zahn ist die GOZ-Nr. 1040 nicht neben den folgenden Nummern berechnungsfähig: