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· Fachbeitrag · Abrechnungsprobleme lösen

Abrechnungsfragen aus der Praxis - Teil 50

von Ute Blank, Fachwirtin für Zahnärztliches Praxismanagement, Bielefeld

| Immer wieder erreichen uns Fragen zu Abrechnungsproblemen in der Zahnarztpraxis. In dieser Ausgabe geben wir Ihnen unter anderem Antworten auf Ihre Fragen zur Abrechnung einer geklebten Geschiebeprothese sowie zur Anwendung des Operationsmikroskops. |

Geklebte Geschiebeprothese

Frage: „Wie berechne ich eine geklebte Geschiebeprothese?“

 

Antwort: Eine geklebte Geschiebeprothese wird lingual oder palatinal an einen gesunden Zahn geklebt, ohne diesen zu beschleifen. Die Prothese wird mithilfe von zwei kleinen Scharnieren eingehakt. Diese Methode ist vom G-BA noch nicht anerkannt und der Patient wird somit keine Festzuschüsse von seiner Krankenkasse erhalten. Grundsätzlich gilt, dass vor der Erbringung von außervertraglichen Leistungen eine schriftliche Privatvereinbarung gemäß § 4 Abs. 5 BMV-Z bzw. § 7 Abs. 7 EKV-Z zwischen dem Zahnarzt und dem Zahlungspflichtigen zu treffen ist. Diese Versorgung können Sie wie alle Versorgungen ohne Festzuschuss als Verlangensleistung vereinbaren und in der Rechnung dementsprechend alle Leistungen mit „Auf Wunsch“ kennzeichnen.