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· Fachbeitrag · Medizinwissen

Sommerzeit - Reisezeit: So kommen Ihre Patienten gesund durch den Urlaub

von Dr. med. Marianne Schoppmeyer, Ärztin und Medizinjournalistin, Nordhorn

| Bevor es im Sommer bei vielen Ihrer Patienten in den Urlaub geht, stehen die Reisevorbereitungen an. Hierzu zählt neben dem Packen der Koffer auch das Zusammenstellen einer Reiseapotheke. Diese gehört in jedes Gepäck. Was sie im Einzelnen enthalten sollte, hängt jedoch immer vom Reiseziel, den geplanten Reiseaktivitäten und natürlich auch vom Gesundheitszustand des jeweiligen Patienten ab. |

Was sollte jede gute Reiseapotheke enthalten?

Das Zusammenstellen einer Reiseapotheke ist nicht ganz einfach, denn wer möchte schon Unmengen von Medikamenten mit sich schleppen. Im Krankheitsfall darf aber das passende Medikament auch nicht fehlen. Im Folgenden listen wir auf, welche Medikamente für Ihre Patienten auf Reisen sinnvoll sind.

 

 

Quelle: ABDA 2001

 

  • Verbandszeug: Pflaster, Kompressen, elastische Binden, Klebeband, Wunddesinfektionsmittel, Schere, Pinzette
  • Medikamente gegen Schmerzen und Fieber, beispielsweise Paracetamol, Ibuprofen, evtl. eine Sportsalbe für Verstauchungen oder Prellungen
  • Medikamente gegen Verstopfung, Durchfall, Blähungen
  • Je nach Empfindlichkeit Medikamente gegen Reisekrankheit
  • Fieberthermometer
  • Insektenschutzmittel für die Haut, Gel gegen Juckreiz bei Insektenstichen
  • Sonnenschutzcreme

Was sollte sonst bedacht werden?

Neben der Mitnahme von Medikamenten ist es auch sinnvoll, einen Blutgruppenpass sowie einen Impfausweis einzupacken. Bei dieser Gelegenheit können Sie als MFA Ihre Patienten auch auf einen ausreichenden Impfschutz hinweisen und über mögliche fehlende Impfungen informieren.

 

Bei Fernreisen in Länder mit tropischem Klima sollte frühzeitig an spezielle Impfungen gedacht werden, denn in der Regel dauert es einige Wochen bis ein ausreichender Impfschutz aufgebaut ist. Hierzu zählen beispielsweise Cholera, Gelbfieber, Japan-B-Enzephalitis, Tollwut, Typhus, Hepatitis A und B. Welche Impfungen genau nötig sind, ist abhängig vom Reiseland und wie die Reise gestaltet wird. Daneben sollte unbedingt auch an eine Malariaprophylaxe gedacht werden. Diese beinhaltet sowohl den Schutz vor Stichen der Anophelesmücke, welche die Malariaerreger überträgt, als auch die regelmäßige Einnahme von Malariamitteln.

 

Patienten, die eine Reise in Länder mit tropischem Klima planen, sollten Sie als MFA unbedingt an ihren Arzt oder - wenn dieser nicht über reisemedizinische Kenntnisse verfügt - eine qualifizierte Beratungsstelle verweisen. Adressen sowie detaillierte Informationen zu einzelnen Impfungen, Reiseländern sowie zur Kostenerstattung finden Sie auf der Seite des Centrums für Reisemedizin (www.crm.de).

 

MERKE |  Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten nicht nur die wichtigsten Schutzimpfungen für private Auslandsreisen, sondern übernehmen auch die Kosten für eine Malariaprophylaxe. Die umfassende reisemedizinische Beratung bleibt jedoch weiterhin eine IGe-Leistung.

 

Für Chroniker: Richtiger Umgang mit Medikamenten

Patienten, die regelmäßig Medikamente einnehmen, sollten diese selbstverständlich in ausreichender Menge mit sich führen. Sinnvoll ist es, die benötigten Arzneimittel für einige Tage zusätzlich einzuplanen, falls der Urlaub kurzfristig verlängert wird. Weisen Sie Ihre Patienten darauf hin, dass ein Urlaub sich unter Umständen auch unfreiwillig verlängern kann. So hat Ihr Patient in jedem Fall eine Reserve, da es in manchen Ländern schwierig sein kann, Medikamente in gleicher Qualität zu erhalten. Weiterhin ist es sinnvoll, die Beipackzettel der Medikamente mit sich zu führen. Auch in deutscher Sprache kann ein Beipackzettel im Notfall eine große Hilfe sein.

 

Bei Flugreisen gehören wichtige Arzneimittel in das Handgepäck, damit bei einer verzögerten Beförderung des Gepäcks diese trotzdem eingenommen werden können. Außerdem sind die häufig sehr kühlen Temperaturen im Frachtraum eines Flugzeuges nicht für alle Medikamente optimal. Anders verhält es sich im Auto. Dort können die Temperaturen schnell einmal ansteigen. Wenn keine Klimaanlage vorhanden ist, sollten Arzneimittel daher in einer Kühltasche transportiert werden. Auch in der Ferienunterkunft sollte nach einer entsprechenden Lagerungsmöglichkeit gefragt werden.

 

MERKE |  Bei Reisen in Länder anderer Zeitzonen müssen die Einnahmezeiten der Medikamente unter Umständen angepasst werden. Hierzu kann nur der Arzt oder eine qualifizierte Beratungsstelle kompetent Auskunft geben.

 

Mit Opioiden auf Reisen: Was ist zu beachten?

Patienten, die aufgrund starker Schmerzen regelmäßig Opioide einnehmen, benötigen bei einer Reise ins Ausland eine spezielle „Bescheinigung über das Mitführen von Betäubungsmitteln“. Diese Bescheinigung muss vom Arzt ausgestellt und von einer zuständigen Behörde, in der Regel dem Gesundheitsamt, beglaubigt werden. Die Bescheinigung ist maximal 30 Tage gültig und enthält alle wichtigen Informationen zu dem verschriebenen Medikament, seiner Wirkstoff-Konzentration und Gebrauchsanweisung. Dabei ist für jedes verschriebene Betäubungsmittel eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.

 

Bei Reisen in Länder, die nicht dem „Schengen Raum“ angehören, empfiehlt die Bundesopiumstelle ein ähnliches Vorgehen. Die Bescheinigung zur Behandlung mit Opioiden sollte mehrsprachig sein und Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, die Wirkstoffbezeichnung und die Dauer der Reise enthalten. Die Form der Bescheinigung ist dabei nicht strikt vorgegeben und sollte an die nationalen Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes angepasst werden. Den Patienten ist dringend zu raten, die Rechtslage in dem zu bereisenden Land vor Antritt der Reise abzuklären. So verlangen einige Länder etwa zusätzliche Importgenehmigungen, schränken die Menge der mitzuführenden Betäubungsmittel ein oder verbieten die Mitnahme von bestimmten Betäubungsmitteln sogar generell. Hierzu kann die jeweilige diplomatische Vertretung des Ziellandes in Deutschland Auskunft erteilen, deren Kontaktadressen Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de) abrufen können.

 

Sofern eine Mitnahme des benötigten Betäubungsmittels nicht möglich ist, sollte zunächst geklärt werden, ob die benötigten Betäubungsmittel selbst (bzw. ein äquivalentes Produkt) im Reiseland verfügbar sind und durch einen dort ansässigen Arzt verschrieben werden können. Sollte auch das nicht möglich sein, wäre eine Mitnahme der Betäubungsmittel nur über eine Ein- und Ausfuhrgenehmigung erlaubt, die bei der Bundesopiumstelle in einem langwierigen Verfahren beantragt werden müsste.

 

Formulare, Bescheinigungsmuster sowie weitere detailliertere Informationen zum Thema Reisen mit Betäubungsmitteln erhalten Sie auf folgender Seite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte: www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/BtM/reisen/reisen-inhalt.html?nn=1010386.

 

Weiterführende Hinweise

Quelle: Ausgabe 05 / 2013 | Seite 17 | ID 39110130