· Fachbeitrag · Medizinwissen
Impfmanagement in der Allgemeinarztpraxis
von Dr. med. Marianne Schoppmeyer, Medizinjournalistin, Nordhorn
| Impfungen gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen im Gesundheitswesen. Jede Hausarztpraxis sollte daher ein aktives Impfmanagement betreiben und die Patienten regelmäßig auf ihren Impfstatus ansprechen. Viele Patienten reagieren positiv, wenn sie auf mögliche fehlende Impfungen aufmerksam gemacht werden. Und: Nicht zu unterschätzen ist auch der wirtschaftliche Nutzen für die Praxis, da Impfungen außerhalb der budgetierten Gesamtvergütung honoriert werden. |
Werbung für das Impfen
Viele Impfungen unterbleiben, weil sie schlichtweg vergessen werden. Daher ist es wichtig, immer wieder auf das Impfen hinzuweisen. Hierbei spielt die MFA eine wichtige Rolle. Sie steht am Empfang und kann dort die Patienten gezielt ansprechen. So sollte jeder Erst-Patient bereits bei der Terminabsprache aufgefordert werden, seinen Impfausweis zur Untersuchung mitzubringen, damit nach möglichen Impflücken gefahndet werden kann. Erwachsenen fehlt es beispielsweise häufig an Tetanus- und Diphtherie-Auffrisch-Impfungen. Auch kann überlegt werden, ob nicht jeder Patient neben seiner Chipkarte in bestimmten Abständen daran erinnert werden sollte, seinen Impfausweis mitzubringen, beispielsweise: „Denken sie bitte an Ihre Chipkarte und den Impfausweis“.
Daneben können zu Beginn der Grippe-Saison ältere Patienten über 60 Jahre und Risiko-Patienten gezielt auf eine Grippe- und Pneumokokken-Impfung angesprochen werden. Frauen mit Kinderwunsch sollte eine Röteln- und Keuchhusten-Impfung angeboten werden. Im Gespräch mit dem Patienten kann die MFA dann bereits Nutzen und eventuelle Risiken der verschiedenen Impfungen ansprechen. Viele Patienten scheuen sich gegenüber der MFA weniger, ihre Fragen zu stellen als im Gespräch mit dem Arzt.
Eine weitere wichtige Werbemaßnahme ist das Anbringen von Plakaten und Deko-Materialien sowie das Auslegen von Informationsbroschüren zum Mitnehmen. Impfbroschüren können im Internet bestellt werden, Adressen finden Sie am Ende des Beitrags.
Erinnerung an anstehende Impfungen
Empfehlenswert ist auch die systematische Dokumentation aller Impfungen mit den Terminen für anstehende Auffrisch-Impfungen über die Praxis-EDV. So können die Patienten auf der einen Seite gezielt an ihre Auffrisch-Impfungen erinnert werden, auf der anderen Seite wird so ihre Bindung an die Praxis erhöht. Dieses so genannte Recall-System kann per Telefon oder Brief geschehen, bei jüngeren Patienten bieten sich auch E-mail oder SMS an. Eine einfache Postkarte entspricht hingegen nicht den Anforderungen des Datenschutzes. Weiterhin müssen Patienten für dieses Recall-System ihr schriftliches Einverständnis geben. Ansonsten können juristische Probleme wegen unlauterer Werbung auftreten. Lediglich neutral gehaltene Anschreiben können auch ohne Einverständnis des Patienten erfolgen wie beispielsweise: ”Es ist Zeit für eine Auffrischimpfung. Wenden Sie sich bitte an einen Arzt Ihres Vertrauens.”
Logistische Überlegungen zur Impfung
Innerhalb des Praxisteams sollten alle Mitarbeiter kompetent zum Thema Impfung Auskunft geben können. Sinnvoll ist es jedoch, eine MFA zu bestimmen, die sich für das Impfmanagement verantwortlich fühlt. Ihre Aufgabe ist sowohl die aktive Ansprache der Patienten, die Vorbereitung und eventuelle Durchführung der einzelnen Impfungen, als auch die gesamte Logistik um die Impfungen herum wie Bestellung und Lagerung der Impfstoffe.
Die zuständige MFA sollte gemeinsam mit dem Arzt den Bedarf an Impfstoffen ermitteln und dafür sorgen, dass fortlaufend ein entsprechender Bestand im Kühlschrank vorhanden ist. Vorsicht: Impfstoffe müssen bei +2 °C bis +8 °C gelagert werden. Diese Temperatur muss strikt eingehalten werden, da Lebendimpfstoffe durch Erwärmung inaktiviert werden können. Auch sollte die MFA den Impfstoffbezug über eine entsprechende Apotheke regeln, damit die wichtigsten Impfstoffe stets in ausreichender Menge vorhanden sind und kein Patient ungeimpft wieder fortgeschickt werden muss. Denn hat der Patient die Praxis erst einmal verlassen, rückt das Thema Impfung schnell wieder in weite Ferne.
Neben der ausreichenden Menge Impfstoff sollte sich die MFA auch um die Bestellung der internationalen Impfausweise (Adresse am Ende des Beitrags) sowie von Impfbroschüren für das Wartezimmer kümmern und die Aktualität von Postern und anderen Informationsmaterialien stes im Auge behalten; denn nichts wirkt unprofessioneller als vergilbte Poster an der Wand.
Die Impfung
Die Impfung selbst, also die Injektion des Impfstoffes, kann vom Arzt an die MFA delegiert werden, wenn diese über die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt und entsprechend fortgebildet ist. Beispielsweise können sich MFA über das Bildungswerk für Gesundheitsberufe e.V. berufsbegleitend in einem Fernlehrgang zur Impfassistentin qualifizieren (lesen Sie hierzu PPA Nr. 4/2012, S. 1). Und auch das Internet bietet für MFA verschiedene Möglichkeiten, sich auf dem Gebiet der Impfung selbst Wissen zu beschaffen. Unter www.impfservice.de/impfassistenz oder www.impfakademie.de finden Sie interaktive Möglichkeiten, sich eigenständig fortzubilden.
MERKE | Wird die Impfung durch eine MFA durchgeführt, muss der Arzt sich in Rufnähe aufhalten. Denn auch beim Impfen kann es zu unerwünschten Nebenwirkungen kommen, sodass der Arzt rasch eventuell nötige Maßnahmen einleiten muss. |
Nicht delegieren kann der Arzt die Aufklärung zur Impfung. Zwar kann die MFA bereits im Vorfeld mit dem Patienten über Nutzen, Risiken, mögliche Kontraindikationen und Dauer des Impfschutzes sprechen. Jeder Patient muss aber zusätzlich die Möglichkeit erhalten, dem Arzt konkrete Fragen zu stellen. Daneben muss der Arzt auch die Indikation zur Impfung stellen und mögliche Kontraindikationen ausschließen. Letzendlich trägt der Arzt für alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Impfung die Verantwortung. Dies bestätigt er dann auch durch seine Unterschrift im Impfausweis des Patienten.
Folgende Informationen zur Impfung müssen sowohl im Impfausweis als auch in der (elektronischen) Karteikarte des Patienten dokumentiert werden:
- Bezeichnung des Impfstoffes mit Chargennummer
- Impfdatum
- Krankheit, gegen die geimpft wurde
- Name, Adresse sowie Unterschrift des Arztes
In der Karteikarte des Patienten wird zusätzlich die Aufklärung vermerkt. Hierfür ist die mündliche Einwilligung des Patienten ausreichend.
Abrechnung von Impfungen
Die Kosten für die von der Ständigen Impfkomission (STIKO) am Robert-Koch-Institut empfohlenen Standard-Impfungen übernehmen in der Regel die gesetzlichen Krankenkassen. Da es sich um eine Präventionsleistung handelt, muss der Patient auch keine Praxisgebühr entrichten.
Reiseimpfungen muss der Patient demgegenüber selber tragen. Viele Krankenkassen übernehmen diese Kosten jedoch als freiwillige Leistung. Hier kann die MFA sich die Mühe machen und entsprechende Informationen zu den einzelnen Krankenkassen auf folgender Internet-Seite recherchieren: http://crm.de/krankenkassen/index2.html. Trotzdem muss der Patient die Kosten der Impfung im Vorfeld selber tragen und sich das Geld dann mittels Kostenrückerstattung von seiner Krankenkasse zurückholen.
Beruflich notwendige Impfungen - wie etwa die Hepatitis B-Impfung bei Angestellten im Gesundheitswesen - werden vom Arbeitgeber getragen.
Beachten Sie | In der nächsten Ausgabe von PPA Informieren wir über die einzelnen Impfungen bei Erwachsenen ab 18 Jahren mit ihren Indikationen, Risiken und Impfzeitpunkten.
Weiterführende Hinweise
- Impfbroschüren bestellen unter: www.impfservice.de/veranstaltungen/zukunft-impfen/ (sanofi Pasteur MSD GmbH) oder unter www.impfen-info.de/service/materialien (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)
- Bestellung der internationalen Impfausweise unter: http://dgk.de/fachleute/ausweise-fuer-patienten.html
- „Die sachgerechte Arzneimittellagerung in der Arztpraxis“ (PPA - Nr. 12/2009, S. 3)
- „Lehrgang zur Impfassistenz“ (PPA - Nr. 3/2010, S. 4)