UmsatzsteuerPrivater Schwimmunterricht für Kleinkinder ist steuerfrei, Babyschwimmen nicht
25.07.20182 Min. LesedauerIWW
Ausgabe 11 | 2017
Seite 6–7
Die Umsatzsteuerfreiheit bestimmter Unterrichtsleistungen sorgt auch unter Physiotherapeuten immer wieder für Diskussionen. Im August 2017 hatte das Finanzgericht (FG) Münster einem Kursanbieter für Aquafitness und Aquajogging Umsatzsteuerfreiheit gewährt (PP 11/2017, Seite 6). Die zugrunde liegende Rechtsauffassung setzt sich in einem aktuellen Urteil wenigstens teilweise fort: So sind Schwimmkurse für Kleinkinder im Alter von 1 bis 3 Jahren umsatzsteuerfrei, Babyschwimmen dagegen nicht (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.06.2018, Az. 1 K 3226/15).
Sachverhalt
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EinloggenAUSGABE: PP 09/2018, S. 20 · ID: 45416026