PraxiszulassungÄnderung der GKV-Zulassungsempfehlungen für Heilmittelpraxen: Das gilt seit dem 01.08.2018
Therapeuten, die gesetzlich Versicherte behandeln wollen, müssen mit den gesetzlichen Krankenkassen Versorgungsverträge (Rahmenverträge) nach § 125 Abs. 2 SGB V abschließen und die Praxis muss „zugelassen“ werden. Die Zulassung wird erteilt, wenn die Praxis bestimmte räumliche und personelle Mindestvoraussetzungen erfüllt (PP 08/2018, Seite 8). Diese Mindestvoraussetzungen sind in den sogenannten Zulassungsempfehlungen zusammengefasst, die vom GKV-Spitzenverband herausgegeben werden. Diese Zulassungsempfehlungen wurden zum 01.08.2018 geändert.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
0,00 €im 1. Monat
Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
Jetzt kostenlos testenDanach 15,70 € / Monat
EinloggenAUSGABE: PP 09/2018, S. 5 · ID: 45432503