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  3. E-Firmenwagen zu Hause laden: Das müssen Physiotherapeuten jetzt beachten

Viele Inhaber von Physiopraxen laden ihren betrieblichen Elektro- oder Hybridwagen regelmäßig zu Hause. Bislang konnten die dafür entstehenden Stromkosten unkompliziert über eine monatliche Ladestrompauschale als Betriebsausgabe berücksichtigt werden. Diese Vereinfachung ist seit dem 01.08.2026 Geschichte. Wer den häuslichen Ladestrom weiterhin steuerlich geltend machen möchte, muss künftig die geladene Strommenge nachweisen. Für die Bewertung der Stromkosten hat das Bundesfinanzministerium jedoch gleichzeitig eine neue Strompreispauschale eingeführt.

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AUSGABE: PP 08/2026, S. 16 · ID: 50909417

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