Künstliche IntelligenzPraxisbetreiber haften für halluzinierende Chatbots: Überprüfen Sie Ihre eingesetzte KI!
Es ist irreführend und daher rechtswidrig, einem Heilberufsträger eine Fachqualifikation zuzuschreiben, ohne dass dieser eine entsprechende Weiterbildung absolviert hat. Dies gilt auch, wenn die Falschbezeichnung durch ein Computerprogramm – etwa einen „Chatbot“ – technisch gestützt oder automatisiert erfolgt (Oberlandesgericht [OLG] Hamm, Urteil vom 12.05.2026, Az. 4 UKl 3/25). Das Urteil betrifft zwar zwei Ärzte, die eine Schönheitsklinik betreiben, gilt aber z. B. auch für Physiotherapeuten, die Chatbots zur Kommunikation mit Patienten oder Kunden nutzen.
Chatbot auf Klinik-Website informiert Nutzer falsch, Betreiber verurteilt
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EinloggenAUSGABE: PP 08/2026, S. 15 · ID: 50898387