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Künstliche IntelligenzPraxisbetreiber haften für halluzinierende Chatbots: Überprüfen Sie Ihre eingesetzte KI!

15.07.20262 Min. Lesedauervon RA Tim Hesse, Kanzlei am Ärztehaus, Münster/Dortmund

Es ist irreführend und daher rechtswidrig, einem Heilberufsträger eine Fachqualifikation zuzuschreiben, ohne dass dieser eine entsprechende Weiterbildung absolviert hat. Dies gilt auch, wenn die Falschbezeichnung durch ein Computerprogramm – etwa einen „Chatbot“ – technisch gestützt oder automatisiert erfolgt (Oberlandesgericht [OLG] Hamm, Urteil vom 12.05.2026, Az. 4 UKl 3/25). Das Urteil betrifft zwar zwei Ärzte, die eine Schönheitsklinik betreiben, gilt aber z. B. auch für Physiotherapeuten, die Chatbots zur Kommunikation mit Patienten oder Kunden nutzen.

Chatbot auf Klinik-Website informiert Nutzer falsch, Betreiber verurteilt

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AUSGABE: PP 08/2026, S. 15 · ID: 50898387

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