ErbrechtWarum und wie ist eine Erbschaft auszuschlagen?
09.02.20175 Min. Lesedauervon Steuerberaterin Anja Tophofen, Dr. Schmidt und Partner, Koblenz/Dresden/München/Oberhausen
Erbe wird man von selbst. Der Erbe tritt automatisch in die Rechtsstellung des Erblassers ein, ohne hierfür etwas tun zu müssen. Das Erbe muss nicht ausdrücklich angenommen werden. Die Erbschaft fällt kraft Gesetzes an die gesetzlichen oder die im Testament oder Erbvertrag genannten Erben. Niemand muss jedoch gegen seinen Willen Erbe werden. Jeder hat die Möglichkeit, „Nein“ zu der Hinterlassenschaft zu sagen. Dies dient vor allem zum Schutz des Erben, denn er haftet mit seinem eigenen Privatvermögen für die Schulden des Verstorbenen.
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EinloggenAUSGABE: PP 02/2017, S. 15 · ID: 44054122