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  3. Leserforum: Elektronische Registrierkasse für Physios Pflicht?

Frage: Als Inhaber einer Physiotherapiepraxis habe ich gehört, dass elektronische Registrierkassen ab 2017 Pflicht sind. Gilt das auch für Physiotherapiepraxen?

Antwort: Anbieter von Kassensystemen vermitteln oft für Reklamezwecke den Eindruck, elektronische Registrierkassen seien ab 2017 Pflicht. Das ist falsch. Wenn Sie eine elektronische Registrierkasse neu anschaffen, muss diese ab 2017 speicherfähig und ab 2020 mit einer zertifizierten Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein, die z. B. die nachträgliche Manipulation der Aufzeichnungen verhindert. Dessen ungeachtet dürfen Sie weiterhin eine sogenannte offene Ladenkasse führen (z. B. mechanische Kasse oder Geldkassette). Allerdings besteht auch hier die Aufzeichnungspflicht. D. h., Kasseneinnahmen und -ausgaben sind täglich festzuhalten. Darüber hinaus hat jeder Kunde das Recht auf einen Kassenbeleg. Wenn Sie keine elektronische Kasse einsetzen, müssen Sie den Beleg handschriftlich erstellen (Quittungsblock).

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AUSGABE: PP 02/2017, S. 1 · ID: 44498132

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