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EinkommensteuerTelefonkosten: So gelingt der Steuerabzug!

02.08.20235 Min. Lesedauervon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

Jede Physiotherapeutin und jeder Physiotherapeut telefoniert – privat und beruflich. Das Problem in der Praxis: Wie lassen sich die beruflich veranlassten Kosten von der Steuer absetzen? Denn oft besteht nur ein gemischt genutzter (Handy-)Vertrag. Hierfür gibt es zum Glück praxistaugliche Vereinfachungsmöglichkeiten, die von angestellten und selbstständigen Physiotherapeuten genutzt werden können. Zudem können niedergelassene Physiotherapeuten ihren Mitarbeitern steuerfreie Zuschüsse gewähren!

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AUSGABE: PP 09/2023, S. 16 · ID: 49618597

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