Privatrechnungen/SelbstzahlerMahnbescheide präzise ausfüllen, Verjährung verhindern!
Wenn ein privat versicherter Patient bzw. Selbstzahler seine Rechnung nicht innerhalb der darin genannten Frist beglichen hat, reicht es aus, wenn ihm eine Mahnung mit einer Frist von in der Regel zwei Wochen zugesandt wird. Verstreicht auch diese Zahlungsfrist, muss nicht erneut gemahnt werden, da automatisch der Verzug beginnt und sofort das Gericht eingeschaltet werden kann. Dies geschieht am einfachsten durch den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids. Dieser Antrag muss allerdings bestimmte formale Anforderungen erfüllen, an die sich niedergelassene Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten leider nicht immer halten. Folge: Der Mahnbescheid hemmt die Verjährung der Rechnung (drei Jahre) nicht und Sie gehen leer aus.
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AUSGABE: PP 09/2023, S. 14 · ID: 49614867