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Nov. 2021

Coronaimpfzentren/TestzentrenUnterschiedliche Behandlung der Freiwilligen bei der Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale

04.10.20213 Min. Lesedauervon StB Christian Herold, Herten, herold-steuerrat.de

Freiwillige, die in Coronatestzentren und -impfzentren nebenberuflich tätig sind, können die Übungsleiter- oder die Ehrenamtspauschale geltend machen. Aber: Während die Tätigkeit in Impfzentren auch dann begünstigt ist, wenn diese privat betrieben werden, gelten die Pauschalen für Helfer in Testzentren nur unter den üblichen Voraussetzungen, also bei einem Betrieb durch die öffentliche Hand oder durch gemeinnützige Einrichtungen.

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AUSGABE: PP 11/2021, S. 18 · ID: 47645453

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