BerufsrechtSexueller Missbrauch während der Behandlung: Therapeut verliert Berufsbezeichnung zu Recht
26.08.20212 Min. Lesedauervon RAin Dina Gebhardt und Rechtsreferendarin Lea Maria Sommerfeld, Kanzlei am Ärztehaus, Münster
Einem wegen sexuellen Missbrauchs verurteilten Physiotherapeuten wurde zu Recht die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeut entzogen. Die Prognoseentscheidung über die berufsrechtliche Zuverlässigkeit fiel angesichts der Schwere der Straftat, ihrer starken Berufsbezogenheit sowie des besonders schutzbedürftigen Vertrauensverhältnisses zu Patientinnen zulasten des Therapeuten aus (Verwaltungsgericht (VG) Bremen, Urteil vom 20.05.2021, Az. 5 K 603/19).
Sachverhalt
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EinloggenAUSGABE: PP 11/2021, S. 6 · ID: 47563383