VerordnungÄrzte dürfen Heilmittel, medizinische Reha und häusliche Krankenpflege künftig auch per Videosprechstunde verordnen
20.01.20231 Min. LesedauerIWW
Umsetzung voraussichtlich ab Oktober 2023
Ärzte dürfen Heilmittel, häusliche Krankenpflege und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in Zukunft auch per Videosprechstunde verordnen. Das hat der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 19.01.2023 beschlossen und die Voraussetzungen dafür konkretisiert (s. u.). Der Beschluss tritt nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Anschließend prüft noch der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen, ob die ärztliche Vergütung angepasst werden muss. Hierfür hat der Bewertungsausschuss maximal sechs Monate Zeit, d. h. bis Oktober 2023.
Voraussetzungen für die Verordnung von Heilmitteln und anderen Leistungen per Videosprechstunde |
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AUSGABE: PP 03/2023, S. 1 · ID: 49025765