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KündigungsrechtWann rechtfertigt eine eigenmächtige Pause eine Kündigung?

14.02.20231 Min. LesedauerIWW

Der eigenmächtige weisungswidrige Antritt einer Pause kann unter dem Gesichtspunkt der beharrlichen Arbeitsverweigerung gegebenenfalls eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Legt der Arbeitnehmer eigenmächtig eine Pause ein, weil er in der vorgesehenen Pausenzeit durcharbeiten musste, kann im Regelfall die Beharrlichkeit der Arbeitsverweigerung nicht festgestellt werden (Landesarbeitsgericht [LAG] Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 06.11.2018, Az. 2 Sa 225/17, Abruf-Nr. 210187).

Die Richter wiesen zudem darauf hin, dass der Arbeitgeber vor Gericht die Darlegungs- und Beweislast auch dafür trägt, dass keine Tatsachen vorgelegen haben, die das Verhalten des Arbeitnehmers gerechtfertigt oder entschuldigt erscheinen lassen (so schon Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.05.1992, Az. 2 AZR 10/92). Will der Arbeitnehmer geltend machen, er sei aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen gehindert gewesen, seine Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen, muss er diese Gründe genau angeben. Trägt der Arbeitnehmer ausreichend konkret einen Sachverhalt vor, der ihn entlastet, ist es am Arbeitgeber nachzuweisen, dass das Entlastungsvorbringen nicht zutrifft.

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AUSGABE: PP 03/2023, S. 2 · ID: 49188492

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