SteuernLeistungen zur EAP sind gewerbesteuerfrei
Leistungen einer Einrichtung zur ambulanten Rehabilitation zur erweiterten Ambulanten Physiotherapie“ (EAP) sind von der Gewerbesteuer nach § 3 Nr. 20 Buchst. e Gewerbesteuergesetz befreit (Finanzgericht [FG] Düsseldorf, Urteil vom 18.08.2023, Az. 3 K 2043/19 G).
Die Klägerin betreibt eine Einrichtung zur ambulanten Rehabilitation. Die Behandlungskosten der in dieser Einrichtung in den Streitjahren erbrachten EAP-Leistungen wurden in mehr als 40 Prozent der Fälle von Trägern der gesetzlichen Sozialversicherung übernommen. Die auf die EAP-Leistungen entfallenden Gewinn- bzw. Verlustanteile waren hiernach gewerbesteuerbefreit und auszugrenzen. Die auf andere Leistungen der Einrichtung entfallenden Ergebnisanteile unterlagen demgegenüber der Gewerbesteuer.
AUSGABE: PP 12/2023, S. 1 · ID: 49789330