AkteneinsichtDie erste Kopie der Patientenakte ist kostenlos: EuGH entscheidet Streit über Kosten der Kopie
Patienten haben das Recht, eine erste Kopie ihrer Patientenakte unentgeltlich zu erhalten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf Vorlage des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden. Die Entscheidung des EuGH kommt nicht unerwartet, könnte jedoch in der Praxis weitreichende Auswirkungen haben (Urteil vom 26.10.2023, Az. C-307/22). Zwar betraf der vom EuGH entschiedene Fall eine Zahnarztpraxis, das Urteil ist aber auch für physiotherapeutische Praxen relevant.
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EinloggenAUSGABE: PP 12/2023, S. 3 · ID: 49802620