SchadenersatzLohnfortzahlung nach Unfall eines angestellten Therapeuten: Ihre Ansprüche als Praxischef
10.12.20196 Min. Lesedauervon Melanie Hoffmann, Wirtschaftsjuristin (LL.M.), Siegen und Dipl.-Kfm. Thomas Schneider, Essen
Während z. B. nach einem Unfall leicht verletzte Abrechnungskräfte z. T. noch einfache sitzende Tätigkeiten verrichten können, fällt selbst ein leicht verletzter Physiotherapeut i. d. R. komplett aus. Allein schon wegen Ihrer Pflicht zur Lohnfortzahlung entsteht Ihnen als Praxisinhaber ein erheblicher finanzieller Schaden. Diese Kosten können Sie sich vom Unfallverursacher zurückholen – sei es vom Mitarbeiter selbst oder von dem Dritten, der die Arbeitsunfähigkeit (AU) Ihres Mitarbeiters verursacht hat.
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EinloggenAUSGABE: PP 08/2020, S. 9 · ID: 46256156