PersonalMutterschutz: Ein Beschäftigungsverbot während der Stillzeit kann als „Sparmodell“ herhalten
11.06.20204 Min. Lesedauervon Steuerfachwirtin Claudia Leuteritz, Prof. Dr. Bischoff & Partner®, Köln, Chemnitz, Berlin, bischoffundpartner.de
Wenn stillende angestellte Physiotherapeutinnen nach der Geburt ihrer Kinder nicht gleich wieder in die Praxis zurückkehren möchten, können sie und ihre Arbeitgeber dies mittels Mutterschutzlohn für alle Seiten finanziell vorteilhaft gestalten: Das Einkommen ist in diesem Fall höher als Elterngeld. Und der Praxisinhaber kann das Gehalt von der Krankenkasse erstattet verlangen. Voraussetzung hierfür ist, dass er als Arbeitgeber (rechtssicher!) ein Beschäftigungsverbot verhängt hat.
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EinloggenAUSGABE: PP 08/2020, S. 18 · ID: 46595511