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  3. Wie können Physiotherapeuten Kollegen rechtssicher behandeln?

Frage: Ab und an haben Mitarbeiter mal ein Wehwehchen und lassen sich dann von Kollegen (Physiotherapeuten) kurz behandeln, wenn eine Lücke im Plan ist. Das geschieht ohne ärztliche Verordnung, was natürlich rechtlich bzw. für die Versicherung ein Problem darstellt. Wie kann ich Rechtssicherheit schaffen für den Fall, dass es doch mal zu negativen Reaktionen kommt?

Antwort: Rechtssicherheit besteht nur bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung, d. h. wenn das Wehwehchen eine Krankheit/Erkrankung ist. Ohne ärztliche Verordnung ist nur Prophylaxe möglich. Alles dazwischen liegt im Graubereich und kann – wenn mal etwas schief gehen sollte – erhebliche rechtliche Probleme bereiten. Das gilt auch dann, wenn der behandelte Mitarbeiter weiß, dass für seine Behandlung keine ärztliche Verordnung vorliegt und er trotzdem mit der Behandlung einverstanden war.

Merke | Etwas anderes kann allenfalls gelten, wenn die Behandlung einmal und in einem akuten Notfall erfolgt, d. h. keine Zeit versäumt werden durfte, um eine ärztliche Verordnung einzuholen.

AUSGABE: PP 10/2017, S. 1 · ID: 44891858

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