Heilmittel-Richtlinie ZahnärzteSo prüfen Sie zahnärztliche Heilmittelverordnungen richtig!
05.10.20175 Min. Lesedauervon Dr. Michael Heinen, Leiter Referat Kassenverhandlungen und Wirtschaft, Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten e. V. (IFK)
Seit dem 01.07.2017 stellen Zahnärzte ihre Verordnungen von Heilmitteln auf dem neuen Verordnungsmuster Z13 aus. Dieser Beitrag erläutert, wie Sie entsprechende Verordnungen prüfen. Die eingeklammerten Zahlen in den folgenden Ausführungen verweisen auf die Grafik am Ende des Beitrags. Tipp der Redaktion: Paralleles Lesen online und in der gedruckten Ausgabe erspart Ihnen das Blättern.
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EinloggenAUSGABE: PP 10/2017, S. 10 · ID: 44896328