InfektionsschutzIn Heilmittelpraxen gilt: keine Maske – keine Arbeit!
Insbesondere in Gesundheitsberufen müssen alle an der Bekämpfung der Coronapandemie mitwirken. Hier haben sich Mitarbeiter an ein Hygienekonzept zu halten – insbesondere an die Maskenpflicht. Verstöße dagegen können (und müssen) Sie ahnden (PP 05/2021, Seite 8). Dass sogar eine Kündigung möglich sein kann, entschied das Gericht im Fall einer Logopädin (Arbeitsgericht [ArbG] Cottbus. Urteil vom 17.06.2021, Az. 11 Ca 10390/20).
Der Fall
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EinloggenAUSGABE: PP 10/2021, S. 8 · ID: 47634370