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  3. Darf ich meinen angestellten Therapeuten verbieten, Geschenke von Patienten anzunehmen?

Frage: „Unsere Therapeuten haben zu vielen Patienten ein gutes, fast freundschaftliches Verhältnis. Dies führt in Einzelfällen dazu, dass Patienten „ihrem“ Therapeuten nicht nur z. B einen Blumenstrauß zum Geburtstag schenken, sondern ihnen auch größere oder teure Geschenke (z. B. Goldbarren, Bargeld) zukommen lassen. Wie muss ich mich als Arbeitgeber in solchen Fällen verhalten? Muss ich die Annahme des Geschenkes untersagen? Ab wann sind Geschenke unverhältnismäßig? Was ist, wenn ein Therapeut sich unglaublich zuvorkommend gegenüber seinen Patienten verhält, der Patient dankbar und beeinflussbar, weil einsam, ist – und ich die Vermutung habe, dass das Verhalten des Therapeuten dem Erschleichen von Geschenken gleichkommt? Ist ein derartiges Verhalten strafbar? Kann oder muss ich als Praxisinhaber eine Warnung aussprechen – an den Patienten und den Therapeuten?“

Antwort: In den meisten Fällen will der Patient mit seinem Geschenk seine Dankbarkeit und Wertschätzung gegenüber dem ihn behandelnden Therapeuten ausdrücken. Dies ist unproblematisch, solange es sich um Geschenke von geringem materiellen Wert handelt.

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AUSGABE: PP 06/2024, S. 11 · ID: 50035378

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