Besonderer KündigungsschutzKündigung in Mutterschutz und Elternzeit sowie von Azubis oder Schwerbehinderten
28.05.20246 Min. Lesedauervon RAin Heike Mareck, externe Datenschutzbeauftragte, Dortmund, kanzlei-mareck.de
Für bestimmte Arbeitnehmergruppen gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Dazu gehören u. a. Auszubildende, Schwerbehinderte, Schwangere sowie Mütter und Väter, die in Elternzeit sind. Doch wie ist die Rechtslage hier genau und wie haben sich in jüngster Vergangenheit die Arbeitsgerichte hierzu positioniert? Nachfolgend ein kurzer rechtlicher Überblick und ausgewählte Gerichtsurteile.
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EinloggenAUSGABE: PP 06/2024, S. 13 · ID: 50033978