Datenschutz Cookies auf der Praxiswebsite: BGH definiert Kriterien für die Einwilligung des Nutzers
29.06.20203 Min. Lesedauervon RA Rainer Horbach, ext. Datenschutzbeauftragter, Aachen, dataprivat.de
Wer eine Website betreibt, darf Cookies grundsätzlich nur noch nach ausdrücklicher Einwilligung des Website-Besuchers setzen (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 28.05.2020, Az. I ZR 7/16). Mit seinem abschließenden Urteil ist der BGH der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gefolgt (EuGH, Urteil vom 01.10.2019, Az. C-673/17; Beitrag in PP 11/2019, Seite 15). Er hat dabei formuliert, wie die Einwilligung des Nutzers aussehen muss.
Hintergrund: Rechtslage war bisher unklar
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EinloggenAUSGABE: PP 07/2020, S. 12 · ID: 46651100