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HeilmittelverordnungenCorona-Sonderregelungen der Kostenträger zum 01.07.2020 weiter zurückgefahren

18.06.20201 Min. LesedauerIWW

Infolge der Coronakrise hatten der GKV-Spitzenverband und die Bundesverbände der gesetzlichen Krankenkassen mehrere Sonderregelungen beschlossen (Berichte in PP 04/2020, Seite 1 und PP 05/2020, Seite 1). Nun schalten die Kostenträger wieder schrittweise in den „Normalbetrieb“: Sie haben die Sonderregelungen zum 01.07.2020 weiter zurückgefahren.

Inhalt der Beschlüsse im Einzelnen

  • Schon seit dem 01.06.2020 sind keine Teilabrechnungen von Verordnungen mehr möglich. Schlussabrechnungen der nach dem 31.05.2020 noch nicht abgerechneten Leistungen dürfen weiter eingereicht werden.
  • Ab dem 01.07.2020 nicht mehr möglich:
    • Korrekturen von fehlerhaften Verordnungen durch den Therapeuten ohne Rücksprache mit dem Arzt
    • Aussetzung der Überprüfung der Fristen für den Behandlungsbeginn bzw. für die Behandlungsunterbrechung
    • Angebot von Leistungen per Videotherapie (04/2020, Seite 6)
  • Die Heilmittelpositions-Nr. X9944 für Hygienemehrbedarf (PP 06/2020, Seite 3) kann noch bis zum 30.09.2020 abgerechnet werden.

Wichtig | Die aktualisierten Empfehlungen (Stand: 01.07.2020) finden Sie online unter iww.de/s3760.

AUSGABE: PP 07/2020, S. 1 · ID: 46658461

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