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ArbeitsrechtErfassung der Arbeitszeit – nun doch?

13.05.20202 Min. Lesedauervon RA Michael Röcken, Bonn, ra-roecken.de

Im Mai 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter vollständig erfassen müssen. Die Umsetzung der Zeiterfassung hatte der EuGH indes den Mitgliedstaaten der EU übertragen (EuGH, Urteil vom 14.05.2019, Az. C 55/18; PP 06/2019, Seite 15). Während der Gesetzgeber die Folgen dieses Urteils noch immer nicht in Gesetzesform gegossen hat, hat sich nun – soweit ersichtlich – das erste Arbeitsgericht (AG) damit befasst (AG Emden, Urteil vom 20.02.2020, Az. 2 Ca 94/19). Das Urteil gilt auch für Physiotherapiepraxen.

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AUSGABE: PP 07/2020, S. 13 · ID: 46522761

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