ArbeitsschutzAnordnung von Schnelltests: arbeits- und datenschutzrechtlich wirksam?
19.04.20217 Min. Lesedauervon RAin Jasmin Johanna Kasper LL.M. und RA Christian Fiedler, Dr. Schmidt und Partner, Koblenz/Dresden
Die aktuellen Bund-Länder-Beschlüsse sehen vor, dass die nationale Teststrategie zur Eindämmung der Coronapandemie auch Arbeitgeber in die Verantwortung nimmt, Schnelltests innerhalb der Belegschaft durchzuführen. So sollen allen in Präsenz Beschäftigten – je nach Verfügbarkeit – arbeitgeberseitig veranlasste Schnelltests bis zu zweimal pro Woche angeboten und bescheinigt werden. Aber was bedeutet das arbeits- und datenschutzrechtlich für die Physiopraxis? Was ist insbesondere zu tun, wenn Mitarbeiter die Durchführung von Schnelltests ablehnen? PP gibt die Antworten.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
0,00 €im 1. Monat
Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
Jetzt kostenlos testenDanach 15,70 € / Monat
EinloggenAUSGABE: PP 05/2021, S. 8 · ID: 47354232