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ArbeitsschutzAnordnung von Schnelltests: arbeits- und datenschutzrechtlich wirksam?

19.04.20217 Min. Lesedauervon RAin Jasmin Johanna Kasper LL.M. und RA Christian Fiedler, Dr. Schmidt und Partner, Koblenz/Dresden

Die aktuellen Bund-Länder-Beschlüsse sehen vor, dass die nationale Teststrategie zur Eindämmung der Coronapandemie auch Arbeitgeber in die Verantwortung nimmt, Schnelltests innerhalb der Belegschaft durchzuführen. So sollen allen in Präsenz Beschäftigten – je nach Verfügbarkeit – arbeitgeberseitig veranlasste Schnelltests bis zu zweimal pro Woche angeboten und bescheinigt werden. Aber was bedeutet das arbeits- und datenschutzrechtlich für die Physiopraxis? Was ist insbesondere zu tun, wenn Mitarbeiter die Durchführung von Schnelltests ablehnen? PP gibt die Antworten.

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AUSGABE: PP 05/2021, S. 8 · ID: 47354232

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