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  3. Weiterbildungsvereinbarung darf Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen

Zusätzlich zu einem Arbeitsvertrag werden oft Weiterbildungsvereinbarungen geschlossen. Sie verpflichten den Mitarbeiter, einen Teil der Weiterbildungskosten zu erstatten, wenn er selbst kündigt. Dass solche Vereinbarungen manchmal das Papier nicht wert sind, auf dem sie geschrieben sind, zeigt ein aktuelles Gerichtsurteil: Die Fortbildungsvereinbarung darf den Mitarbeiter nicht unangemessen benachteiligen (Landesarbeitsgericht [LAG] Hamm, Urteil vom 29.01.2021, Az. 1 Sa 954/20, Abruf-Nr. 220828).

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AUSGABE: PP 05/2021, S. 12 · ID: 47361551

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