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  3. Unzulässige Mitarbeiterüberwachung kann teuer werden: Arbeitgeber zahlt 1.500 Euro!

Ein Mitarbeiter meldet sich (mal wieder) krank und Sie haben als Praxisinhaber das Gefühl, dass dies vorgetäuscht ist. Der Gedanke liegt nahe, dass sich durch eine Beobachtung Erkenntnisse gewinnen lassen, die eine Kündigung rechtfertigen könnten (PP 05/206, Seite 7 ff.). Das dies keine gute Idee ist, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil 25.07.2024, Az. 8 AZR 225/23).

Mitarbeiter forderte Schadenersatz wegen Überwachung durch Detektiv

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AUSGABE: PP 02/2025, S. 16 · ID: 50254372

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