arbeitsrecht„Passgenaue“ AU bis Ende der Kündigungsfrist – Pflegeassistentin erhält keine Entgeltfortzahlung!
10.07.20232 Min. LesedauerIWW
Wer in direktem Zusammenhang mit seiner Kündigung während der gesamten Kündigungsfrist wegen eingereichter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) der Arbeit fernbleibt, muss damit rechnen, dass er unter Umständen keine Entgeltfortzahlung beanspruchen kann. Eine Pflegeassistentin scheiterte mit ihrer Klage: Im Prozess konnte sie das Gericht nicht von ihrer Arbeitsunfähigkeit überzeugen (Landesarbeitsgericht [LAG] Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.05.2023, Az. 2 Sa 203/22; nicht rechtskräftig, Nichtzulassungsbeschwerde zum BAG eingelegt).
Fortlaufende AU bis zur Kündigung – keine Lohnfortzahlung – Klage scheitert
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EinloggenAUSGABE: PP 08/2023, S. 19 · ID: 49593608