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LeistungserbringungGilt die vom Therapeuten begleitete „Gangschule“ auf dem Weg zum Supermarkt als Hausbesuch?

12.07.20232 Min. Lesedauerbeantwortet von RA Ralph Jürgen Bährle, Nothweiler, baehrle-partner.de

Frage: „Unsere Praxis betreut eine gehbehinderte, sturzgefährdete Patientin mit Rollator. Die Patientin wünscht, dass wir die verordnete Krankengymnastik als Hausbesuch (KG/HB) so einrichten, dass unser Therapeut sie in einer ‚Gangschule‘ zum Supermarkt führt, damit sie ihre Einkäufe tätigen kann. Dürfen wir mit der Verordnung ‚KG/HB‘ den Wunsch der Patienten erfüllen? “

Antwort: Der behandelnde Arzt darf den Hausbesuch nur verordnen, wenn die Patientin nicht in der Lage ist, Ihre Praxis aufzusuchen. Daher stellt sich bei dem geschilderten Sachverhalt schon einmal die Frage, ob die KG überhaupt als Hausbesuch verordnet werden darf, wenn die Patientin mit ihrem Rollator doch noch – wenn auch eingeschränkt – mobil ist. Aber das ist nicht Ihr Problem als Therapeut: Denn wenn der Arzt ausdrücklich einen Hausbesuch verordnet, brauchen Sie nicht zu hinterfragen, ob dies richtig ist.

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AUSGABE: PP 08/2023, S. 3 · ID: 49603303

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