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ArbeitsrechtMFA ändert Datum einer Heilmittelverordnung eigenmächtig – fristlose Kündigung rechtens

05.06.20242 Min. LesedauerIWW

Angestellte in Arztpraxen, die eine Heilmittelverordnung eigenmächtig ändern, um eigene Fehler zu vertuschen, müssen mit einer fristlosen Kündigung rechnen (Landesarbeitsgericht [LAG] Thüringen, Urteil vom 28.02.2024, Az. 4 Sa 166/23). Zwar betrifft das Urteil eine Arztpraxis, es ist aber grundsätzlich auch auf Physiopraxen übertragbar. Denn Physiotherapeuten, die zugleich (sektorale) Heilpraktiker sind, stellen ebenfalls Heilmittelverordnungen aus. Zudem dürften heute wohl die meisten Physiopraxen über ein digitales Patientenverwaltungssystem verfügen, in dem zwar keine Verordnungen ausgestellt, aber abrechnungsrelevante Daten gespeichert werden. Idealerweise beugen Inhaberinnen und Inhaber von Physiopraxen Vertuschungsversuchen durch eine offene Fehlerkultur vor.

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AUSGABE: PP 07/2024, S. 3 · ID: 50052279

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