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Aktuelle GesetzgebungDigitale-Dienste-Gesetz: Bitte prüfen und aktualisieren Sie das Impressum auf Ihrer Praxiswebsite!

21.06.20241 Min. LesedauerIWW

Auch Praxiswebsites haben ein Impressum. Und im Impressum finden sich – meist am Anfang – auch häufig Hinweise auf das Telemediengesetz (TMG), z. B. „Diensteanbieter gemäß § 5 TMG“ oder „Pflichtangaben nach § 5 TMG“. Doch am 14.05.2024 hat das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) das Telemediengesetz (TMG) abgelöst. Daher ist der Hinweis auf das TMG im Impressum falsch. Um mögliche Abmahnung zu vermeiden, sollten Sie Ihr Impressum zeitnah aktualisieren.

So funktioniert die Aktualisierung

  • Überprüfen Sie zunächst, ob in Ihrem Impressum das TMG erwähnt ist.
  • Entfernen Sie bitte die Angabe des Gesetzes komplett, z. B. in „Diensteanbieter“ oder „Impressum“.
  • Ändern Sie die Angaben bitte NICHT in „Impressum gem. § 5 DDG“, sondern entfernen Sie einfach die Angabe des Gesetzes insgesamt. So vermeiden Sie zukünftige Anpassungen. Keine Sorge: Bei den Informationspflichten besteht grundsätzlich keine Pflicht zur Nennung des zugrunde liegenden Gesetzes!
  • Wenn Sie dennoch einen entsprechen Passus einfügen möchten, dann bitte wie folgt: „Angaben gemäß §§ 5, 6 DDG: …“.
  • Sollten Sie das Kürzel auch in Ihrem Newsletter, in Ihrem Datenschutzhinweis oder in Ihren Social-Media-Kanälen verwenden, muss dieses ebenfalls entfernt werden.

AUSGABE: PP 07/2024, S. 1 · ID: 50073403

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