Aktuelle GesetzgebungDigitale-Dienste-Gesetz: Bitte prüfen und aktualisieren Sie das Impressum auf Ihrer Praxiswebsite!
21.06.20241 Min. LesedauerIWW
Auch Praxiswebsites haben ein Impressum. Und im Impressum finden sich – meist am Anfang – auch häufig Hinweise auf das Telemediengesetz (TMG), z. B. „Diensteanbieter gemäß § 5 TMG“ oder „Pflichtangaben nach § 5 TMG“. Doch am 14.05.2024 hat das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) das Telemediengesetz (TMG) abgelöst. Daher ist der Hinweis auf das TMG im Impressum falsch. Um mögliche Abmahnung zu vermeiden, sollten Sie Ihr Impressum zeitnah aktualisieren.
So funktioniert die Aktualisierung |
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AUSGABE: PP 07/2024, S. 1 · ID: 50073403