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Arbeitsrecht„Coronaleugnern“ kann gekündigt werden

16.03.20222 Min. Lesedauervon Dr. Guido Mareck, stellv. Direktor des Arbeitsgerichts Dortmund

Vergleiche zwischen Maskenpflicht und der Nazidiktatur muss der Arbeitgeber nicht hinnehmen (Arbeitsgericht [ArbG] Darmstadt, Urteil vom 09.11.2021, Az. 9 Ca 163/21, Abruf-Nr. 227595). Das Urteil betrifft zwar einen Berufsschullehrer, ist aber für Gesundheitsberufe gleichermaßen relevant.

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AUSGABE: PP 04/2022, S. 3 · ID: 48045538

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