Praxis-PkwAnforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des Fahrtenbuchs dürfen nicht überspannt werden
Die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs dürfen nicht überspannt werden. Ansonsten würde es fast niemals gelingen, die Ein-Prozent-Regelung (PP 12/2016, Seite 14) zu widerlegen, die typischerweise zur Ermittlung des Privatanteils für die Kfz-Nutzung zugrunde gelegt wird. Kleinere Mängel und Ungenauigkeiten führen nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind (Finanzgericht [FG] Niedersachsen, Urteil vom 16.06.2021, Az. 9 K 276/19, Abruf-Nr. 224711).
Rechtsprechung des BFH:
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EinloggenAUSGABE: PP 04/2022, S. 19 · ID: 47721440