ArbeitsrechtAktuelles BAG-Urteil bejaht Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
Top-Beitrag30.11.20225 Min. Lesedauervon RA Dr. Christian Schlottfeldt, arbeitszeitkanzlei.de, Berlin
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Einführung einer betrieblichen Arbeitszeiterfassung bejaht (Beschluss vom 13.09.2022, Az. 1 ABR 22/21, Abruf-Nr. 231296). Dieser neue BAG-Beschluss ist für die betriebliche Praxis außerordentlich bedeutsam. PP informiert Sie über den Inhalt der Entscheidung und die Konsequenzen für Arbeitsschutz, Mitbestimmung und Individualarbeitsrecht.

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EinloggenAUSGABE: PP 12/2022, S. 4 · ID: 48749218