DatenschutzLeserforum: Welche Folgen hat die DS-GVO für den E-Mail-Versand eines Praxis-Newsletters?
Frage: „Wir erstellen vier Mal im Jahr einen Praxis-Newsletter und senden diesen per E-Mail an ausgewählte Patienten bzw. Kunden. Die Namen und Kontaktdaten sind in einer Liste zusammengefasst, auf die nur meine Rezeptionskraft und ich Zugriff haben. Die Liste umfasst zurzeit etwa 250 Kontakte. Der Empfänger sieht nur seine Adresse, nicht aber die der anderen. Muss ich seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) von jedem einzelnen Empfänger eine neue Einwilligung einholen? Und wie hole ich mir nach den Vorgaben der DS-GVO die Einwilligung neuer Empfänger?“
Antwort: Bei einem Versand per E-Mail handelt es sich um einen klassischen Werbe-Newsletter. Dafür benötigen Sie die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers (§ 7 Abs. 2 Nr. 3 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb [UWG]). Haben Sie wirksame Einwilligungen aus der Zeit vor dem 25.05.2018 vorliegen, bleiben diese gültig. Ihrer Informationspflicht im Rahmen der DS-GVO (PP 01/2018, Seite 13) kommen Sie am besten mit einer E-Mail nach. Wenn Sie nicht wissen, wie die E-Mail-Adressen erhoben wurden, oder wenn es gar um Neukunden bzw. -patienten geht, ist der einzig sichere Weg, für den Versand eine vorherige ausdrückliche Einwilligung einzuholen. Ein Anschreiben per E-Mail an die Adresse, um die Einwilligung einzuholen, stellt i. d. R. selbst eine Werbung ohne Einwilligung dar – und scheidet daher aus.
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AUSGABE: PP 12/2018, S. 10 · ID: 45419961